| 1. |
Umfang und Gültigkeit |
| 1.1. |
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hart & Brandl GmbH gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen, die die Hart & Brandl GmbH gegenüber dem Auftraggeber erbringt. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wurde. |
| 1.2. |
In Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen der Hart & Brandl GmbH gelten die Allgemeinen Lieferbedingungen der Elektro- und Elektronikindustrie Österreichs (herausgegeben vom Fachverband der Elektroindustrie Österreichs) in der jeweils geltenden Fassung. |
| 1.3. |
Die Verpflichtungen der Hart & Brandl GmbH richten sich ausschließlich nach dem Umfang und Inhalt eines von der Hart & Brandl GmbH entgegengenommenen Auftrags oder einer von der Hart & Brandl GmbH ausgestellten Auftragsbestätigung und diesen Allgemeinen Geschäfts- u. Lieferbedingungen in den der Art des Auftrags entsprechenden Abschnitten. |
| 2. |
Preise und Zahlung |
| 2.1. |
Sofern im Auftrag nicht anders vereinbart, gelten die im Auftrag angeführten Preise und wird die gesetzliche Umsatzsteuer zusätzlich verrechnet. Wir behalten uns Preisänderungen vor. |
| 2.2. |
Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, prompt bei Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. |
| 2.3. |
Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist wesentliche Bedingung für die Durchführung von Leistungen durch die Hart & Brandl GmbH. Bei Zahlungsverzug ist die Hart & Brandl GmbH berechtigt, sämtlich daraus entstehende Spesen und Kosten sowie bankübliche Verzugszinsen zusätzlich zu verrechnen. Darüber hinaus ist die Hart & Brandl GmbH bei Zahlungsverzug berechtigt, Leistungen aus Dienstleistungsverträgen mit schriftlicher Verständigung an den Auftraggeber bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen. |
| 2.4. |
Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber der Hart & Brandl GmbH und die Einbehaltung von Zahlungen auf Grund behaupteter, aber von der Hart & Brandl GmbH nicht anerkannter Mängel, ist ausgeschlossen. |
| 3. |
Sonstige Bestimmungen |
| 3.1. |
Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen.
Handelt es sich um Konsumenten nach dem
Konsumentenschutzgesetz, so ist dieses Gesetz
anzuwenden. Gerichtstand gemäß § 104 JN das sachlich zuständige Gericht in AT-8700 Leoben. |
| 3.2. |
Alle diese Vertragsverhältnisse betreffenden Mitteilungen und Erklärungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen und vom Empfänger unwidersprochen
bleiben. |
| 3.3. |
Die Mitarbeiter der Hart & Brandl GmbH sind zur Einhaltung des Datenschutzgesetzes verpflichtet. |
| 3.4. |
Die Hart & Brandl GmbH ist auf eigenes Risiko ermächtigt, andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen. |
| 4. |
Zusätzliche Bestimmungen bei Warenlieferungen |
| 4.1. |
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im uneingeschränkten Eigentum der Hart & Brandl GmbH. |
| 4.2. |
Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre. |
| 4.3. |
Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen der Hart & Brandl GmbH entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Die Wandlung oder Preisminderung wird einvernehmlich ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt, wenn Reparaturen oder Änderungen allfälliger Mängel von Dritten vorgenommen wurden. |
| 4.4. |
Tritt der Auftraggeber aus Gründen, die nicht von der Hart & Brandl GmbH zu verantworten sind, vom Vertrag zurück, so gilt ein Schadenersatz in der Höhe des der Hart & Brandl GmbH nachweisbar entstandenen Aufwandes, zumindest aber von 20 % des Nettoauftragswertes als vereinbart, wobei das richterliche Mäßigungsrecht ausgeschlossen ist. |
| 5. |
Zusätzliche Bestimmungen bei der Lieferung von Software |
| 5.1. |
Mit der Bestellung lizenzierter Software von Dritten bestätigt der Auftraggeber die Kenntnis des Leistungsumfanges dieser Software sowie der Lizenzbestimmungen. |
| 5.2. |
Für Software, die als Public Domain oder als Shareware klassifiziert ist, wird keine wie immer geartete Gewähr übernommen. Die für diese Software vom Autor angegebenen Nutzungsbestimmungen oder allfällige Lizenzregelungen sind zu beachten. |
| 5.3. |
Bei individuell von der Hart & Brandl GmbH erstellter Software ist der Leistungsumfang durch eine vom Auftraggeber gegengezeichnete Leistungsbeschreibung (Systemanalyse) bestimmt. Die Lieferung umfasst den auf den bezeichneten Anlagen ausführbaren Programmcode und eine Programmbeschreibung.
Der Auftraggeber erwirbt eine Lizenz, die Urheberrechte an den Quellenprogrammen verbleiben bei der Hart & Brandl GmbH. |
| 5.4. |
Alle vom Auftraggeber geäußerten Wünsche, Gedanken, Anregungen und dgl. haben keinen Einfluss auf die Honorarbemessung und begründen kein Miturheberrecht des Auftraggebers an den urheberrechtlich geschützten Leistungen der Hart & Brandl GmbH. Die Hart & Brandl GmbH hat das Recht, die erbrachten Leistungen zu signieren (inkl. Link) sowie die Arbeiten uneingeschränkt zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden. Es ist dem Auftraggeber untersagt, die Signatur (inkl. Link), in welcher Form auch immer, zu verändern oder wegzulassen. |
| 5.5. |
Die Hart & Brandl GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass gelieferte Software allen Anforderungen des Auftraggebers genügt, in der vom Auftraggeber getroffenen Auswahl mit anderen Programmen zusammenarbeitet und dass die Programme ununterbrochen und fehlerfrei laufen oder dass alle Softwarefehler behoben werden können. Die Gewährleistung ist auf reproduzierbare Mängel in der Programmfunktion beschränkt. |
| 5.6. |
Reklamationen werden nur anerkannt, wenn sie spätestens 2 Tage nach Leistungserbringung
der Hart & Brandl GmbH schriftlich zur Kenntnis gebracht werden. |
| 5.7. |
Die Weitergabe von Software an Dritte
durch den Auftraggeber, auch deren kurzfristige Überlassung, ist in jedem Fall ausgeschlossen. |
| 6. |
Zusätzliche Bestimmungen bei Dienstleistungen |
| 6.1. |
Die Nutzung der Hart & Brandl GmbH - Dienstleistungen durch Dritte, sowie die entgeltliche Weitergabe von Hart & Brandl GmbH - Dienstleistungen an Dritte, bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Hart & Brandl GmbH. |
| 6.2. |
Der Auftraggeber anerkennt die Notwendigkeit der Einhaltung der Standards RFC1009, RFC1122, RFC1123 und RFC1250. Falls durch Nichteinhaltung obiger Standards, der Hart & Brandl GmbH oder anderen Netzwerkteilnehmern Schaden erwächst, behält sich die Hart & Brandl GmbH vor, die Konnektivität bis zur Erfüllung der erwähnten Standards einzuschränken und den Aufwand, der durch Nichteinhaltung dieser Standards entstanden ist in Rechnung zu stellen. |
| 6.3. |
Bei Nutzungsverträgen obiger für Netzwerkdienste geltenden
Bestimmungen, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen insoweit, als diese Verträge nicht ausdrücklich andere Bestimmungen vorsehen. |
| 6.4. |
In den angeführten Preisen nicht enthalten sind die Kosten der Nutzung von Übertragungseinrichtungen bis zum angewählten Netzknoten, die am Standort des Auftraggebers anfallenden Kosten, sowie die Kosten von Ausrüstungen, die zur ausschließlichen Nutzung durch den Auftraggeber am Netzknoten von der Hart & Brandl GmbH beigestellt werden. Ebenfalls nicht enthalten sind die Kosten, die allenfalls von Dritten für die Nutzung von Diensten verrechnet werden, die über den Anschluss am Netzknoten erreicht werden. |
| 6.5. |
Die Hart & Brandl GmbH betreibt die angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. Die Hart & Brandl GmbH übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben. |
| 6.6. |
Die Hart & Brandl GmbH haftet nicht für Druck-, Ausführungs- oder sonstige Fehler, die der Auftraggeber in dem von ihm als druckreif (netzreif) bezeichneten Abzug (z.B. Laserprint) übersehen oder nicht kontrolliert hat. Telefonisch vom Auftraggeber angegebene Korrekturen und Satzänderungen werden ohne Haftung für die Richtigkeit durchgeführt. |
| 6.7. |
Der Auftraggeber übernimmt die Verpflichtung, die im vorgeschlagenen Gestaltungskonzept enthaltenen Elemente auf deren rechtliche Zulässigkeit zu überprüfen. Unterbleibt eine solche Prüfung und führt dies zu einem Schaden, so haftet die Hart & Brandl GmbH nur, wenn grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. |
| 6.8. |
Der Auftraggeber haftet dafür, dass die zur Bearbeitung und Nutzung übergebenen Unterlagen zur Vorlage und Vervielfältigung verwendet werden dürfen. Die Hart & Brandl GmbH ist nicht verpflichtet zu überprüfen, ob dem Auftraggeber das Recht zusteht, die beigestellten Vorlagen (Text, Logos, Fotos usw.) zu verwenden oder zu verändern. Die Hart & Brandl GmbH haftet nicht für Schäden, die aus einer Verletzung derartiger Rechte, im speziellen Urheberrechtsverletzungen, entstehen, und ist gegen daraus erwachsenden Folgen schad- und klaglos zu halten. Die Hart & Brandl GmbH haftet auf keinen Fall für den Inhalt übermittelter Daten oder für den Inhalt von Daten, die durch Dienste von der Hart & Brandl GmbH zugänglich sind. |
| 6.9. |
Bei sonstigen Dienstleistungen an beigestellter Hardware und Software, wie z. B. Installationen, Funktionserweiterungen etc., erbringt die Hart & Brandl GmbH die vereinbarten Leistungen in dem Ausmaß, welches unter den vom Auftraggeber beigestellten technischen Voraussetzungen möglich ist. Die Hart & Brandl GmbH übernimmt keine Gewähr, dass aus den beigestellten Komponenten alle funktionalen Anforderungen des Auftraggebers hergestellt werden können. |
| 6.10. |
Die Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn, sowie der Ersatz von Sachschäden im Sinne des
§ 9 Produkthaftungsgesetz, ist einvernehmlich ausgeschlossen. |
| 7. |
Die Hart & Brandl GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus der Verwendung unserer verschiedenen Suchhilfen entstehen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Internetuser durch unsere Suchhilfen an fremde Inhalte gelangen könnte, die jemand als anstößig, jugendgefährdend oder gegen die guten Sitten verstoßend einschätzen könnte. Alle Informationen, die die Hart & Brandl GmbH über Portale, Suchmaschinen und ähnliche Informationsanbieter zur Verfügung stellt, sind im übrigen ausschließlich zum privaten Gebrauch bestimmt. Die nicht autorisierte Verwendung dieser Datenbankinhalte oder der Datenbankstruktur, etwa zum eigenen Aufbau von Suchhilfen, ist verboten. Dasselbe gilt für die generelle Aufmachung dieser Dienste. |
| 8. |
Die Hart & Brandl GmbH trifft keine Haftung, Prüf- und Warenpflicht für vom Auftraggeber beigestellte Unterlagen. |
| 9. |
Die geschäftlichen Beziehungen zwischen der Hart & Brandl GmbH und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Republik Österreich. |
| 10. |
Alle Punkte die in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen verankert sind, sind gültig, auch wenn Teile dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht oder nicht mehr der derzeitigen Gesetzes- und Rechtslage entsprechen. |